Die Genossenschaft

Sie haben Interesse an einer Mitgliedschaft in unserer Genossenschaft und möchten mehr über uns erfahren? Im Folgenden nennen wir Ihnen Vorteile einer Mitgliedschaft in unserer Wohnungsgenossenschaft, Voraussetzungen für eine Mitgliedschaft und erklären Ihnen näheres zu unserer Mitgliederversammlung.

Ihr Vorstand der Wohnungsgenossenschaft Brand-Erbisdorf
Frau Ines Marckhoff und Herr Sylvio Rost

  • Sie leben in einem freundlich gestalteten Wohnumfeld.
  • Parkplätze stellen wir kostenfrei zur Verfügung.
  • Unsere Wohnungen werden vor Neubezug grundhaft saniert und malermäßig instandgesetzt.
  • Möchten Sie bei Neubezug selbst renovieren, erhalten Sie einen Renovierungszuschuss und brauchen während dieser Zeit (begrenzt) keine Kaltmiete bezahlen.
  • Durch die Mitgliedschaft sind Sie berechtigt, Ihr Stimmrecht in der Mitgliederversammlung auszuüben.
  • Sie erwerben ein lebenslanges Dauernutzungsrecht, z.B. gibt es keine Kündigung wegen Eigenbedarf.
  • Jedes Mitglied hat die Möglichkeit, sein Geschäftsguthaben zinslos und in bequemen Raten zu bezahlen.

 

  • Das Geschäftsguthaben kann vererbt oder auf andere Personen übertragen werden.
  • Eine Kaution oder Maklergebühren erheben wir nicht.
  • Reparaturanträge bearbeiten wir schnell und unbürokratisch.
  • Die Kosten für Reparaturen (außer die am persönlichen Eigentum) übernehmen wir für Sie.
  • Von unseren Mitarbeitern erhalten Sie bei allen Fragen rund ums Wohnen freundliche Unterstützung.
  • Freie Mittel setzen wir für die Instandhaltung/-setzung und Modernisierung unserer Wohnungen, Wohngebäude und deren Umfeld ein.

Um eine Genossenschaftswohnung nutzen zu können, ist eine Mitgliedschaft grundsätzliche Voraussetzung. Die rechtlichen Grundlagen der Genossenschaft sind in unserer Satzung geregelt. Die Satzung wird jedem Mitglied ausgehändigt bzw. kann auch vorab in der Geschäftsstelle eingesehen werden.

Genossenschaftsmitglieder erhalten einen Dauernutzungsvertrag, das bedeutet keine Kündigung durch die Genossenschaft (außer bei Vertragsverletzungen und Mietschulden).

Sie haben ein Mitsprache- und Stimmrecht. Unser Wohnraum ist sicher und preiswert.

Ihr erforderliches Geschäftsguthaben können Sie bequem in monatlichen Raten einzahlen. Natürlich können Sie auch die mtl. Raten durch uns von Ihrem Konto abbuchen lassen, es entstehen keine zusätzlichen Gebühren (außer bei Rückbuchung mangels Deckung).

Eine Kaution verlangen wir nicht.

Folgendes Geschäftsguthaben
ist für eine Genossenschaftswohnung erforderlich:

bis 39,99 qm Wohnfläche 1.022,60 EUR
40 bis 50,99 qm Wohnfläche 2.045,20 EUR
51 bis 61,99 qm Wohnfläche 2.249,72 EUR
62 bis 76,99 qm Wohnfläche 2.454,24 EUR
ab 77 qm Wohnfläche 2.658,76 EUR

Gemäß Satzung ist die Zahlung einer einmaligen Beitrittsgebühr von nur 25 EUR notwendig.

Für die Aufnahme wird ein Formular verwendet, welches wir gern für Sie ausfüllen. Nach Bestätigung durch den Vorstand erhalten Sie eine Durchschrift für Ihre Unterlagen.

Lt. Satzung muss die ordentliche Mitgliederversammlung spätestens bis zum 30.06. jeden Jahres stattfinden.

Der Vorstand legt der ordentlichen Mitgliederversammlung den Jahresabschluss (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und einen Anhang) vor und verliest den Finanzbericht sowie den Bericht zur Werterhaltung, Modernisierung/Instandhaltung und Aktuelles. Der Aufsichtsrat gibt seine Bemerkungen zum Jahresabschluss und berichtet über seine Tätigkeit.

In der Mitgliederversammlung werden unter anderem verschiedene Beschlüsse gefasst, welche den Mitgliedern inhaltlich vorher mit der Einladung mitgeteilt werden.

Des Weiteren haben unsere Mitglieder auch Gelegenheit zur Diskussion.

Einzelheiten rund um das Thema Mitgliederversammlung können in unserer Satzung nachgelesen werden, welche jedem Mitglied ausgehändigt wurde.